Einreisebestimmungen für Heimtiere (Hunde, Katzen und Frettchen) Bitte beachten Sie, dass sich die Vorschriften der einzelnen Länder kurzfristig ändern können. Nähere Auskünfte erteilen die Reisedienste der Automobilclubs, die jeweiligen Konsulate oder das zuständige Veterinäramt.
EU-Bestimmungen: EU-Länder sind: Die Verordnung 998/2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind. Die Verordnung besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip dieser Norm nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahre 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut lesbaren Tätowierung bestehen. Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU Entscheid 2005/91/EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät sie gerne. Die Mitgliedsstaaten (exkl. Schweden, Irland, Malta, Großbritannien/Nordirland) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird, es gechippt/tätowiert ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss die Einreisebedingungen erfüllen. Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien/Nordirland gelten bis zum 03.07.2008 weiterhin zusätzliche Anforderungen. Einige Länder haben zudem nationale Sonderregeln, die zu beachten sind. Einzelländer:
Quelle: Broschüre der Intervet Deutschland GmbH Wenn Sie Fragen zum Thema |